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Elektroautos sollen zukünftig auch besteuert werden. Das ist nur richtig.

Neben der Hiobsbotschaft zur erwarteten Mangellage bei Gas und Strom ging Ende Juni eine richtungsweisende Ankündigung des Bundesrats beinahe unter: Er will E-Autos ab 2030 mit einer kilometerabhängigen Abgabe zur Kasse bitten und reagiert damit auf die sinkenden Mineralölsteuererträge. Prognosen gehen davon aus, dass der Nationalstrassenfonds bis 2030 mehr oder weniger leer sein wird. Um die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur zu sichern, müssen die Departemente für Umwelt und Verkehr (Uvek) sowie für Finanzen bis Ende 2023 dem Parlament ein Gesetzespaket vorlegen, mit dem eine Ersatzabgabe auf Fahrzeuge mit alternativen Antrieben eingeführt werden kann.

Es ist erfreulich, dass mit diesem Projekt die bestehende Mineralölsteuer nicht angerührt werden soll. Für Fahrzeuge, die ausschliesslich mit einem Verbrennungsmotor ausgestattet sind, sind keine zusätzlichen Abgaben vorgesehen. Andererseits wird es Zeit, dass die Elektromobilität aus ihrem geschützten Raum entlassen wird und Verantwortung für die von ihr verursachten Kosten übernimmt. Wie diese zu beziffern sind, dürfte wohl Gegenstand heftiger Diskussionen werden. Denn mit der Einführung der E-Mobilität sind enorme Investitionen in die Infrastruktur verbunden, von der Herstellung erneuerbarer Elektrizität bis zu deren zeitgerechten und flächendeckenden Verteilung an jeden Autoparkplatz. Noch ist unklar, wer für diesen Aufwand aufkommt, der zusätzlich zum heutigen Finanzbedarf der Strassenkasse anfallen wird.

Vorerst löst das Projekt vor allem in bürgerlichen Kreisen Stirnrunzeln aus wegen des gemütlichen Fahrplans. Es befremdet in der Tat, dass über sieben Jahre verstreichen sollen, bevor die Abgabe in Kraft treten kann. Das Uvek prognostiziert und verlangt eine rasche Zunahme der E-Mobilität. Obwohl sie den Kinderschuhen längst entwachsen ist, wird sie mit zahlreichen Instrumenten noch immer gefördert. Ihre Besteuerung ist nicht nur imInteresse der Strassenkasse, sondern auch eine Frage der Fairness und der sozialen Gerechtigkeit. Irgendwie ist es schon skurril, wenn zum Beispiel der Kanton Basel-Stadt diesen Herbst über die linke Klimagerechtigkeits-Initiative abstimmt, die per 2040 das Netto-null-Ziel und damit den Verzicht auf Verbrennungsmotoren fordert, sich der Bund aber frühestens ab dann Einnahmen aus der Elektromobilität sichern will.

Bleibt zu hoffen, dass die Verkehrskommissionen dem Bundesrat noch etwas Beine machen. Die politischen Positionsbezüge lassen eine intensive Debatte erwarten: Die Linke will den ÖV schonen, also Elektrobusse von der Abgabe ausnehmen, Grüne haben ohnehin kein Interesse an der Strassenfinanzierung, und Bürgerliche befürchten die Einführung neuer Umweltabgaben durch die Hintertür. Ziemlich viel Stoff für Zoff. Letztlich gilt es, die Bevölkerung vom Systemwechsel zu überzeugen, sie wird an der Urne das letzte Wort haben.

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