Der MuKEn-Leitfaden zeigt auf, wie man mit Standardlösungen die Vorschriften der «Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich» (MuKEn) einhält nachdem der Gebäudeenergieausweis (GEAK) gemacht wurde.
Bei den MuKEn handelt es sich um eine von den Kantonen gemeinsam erarbeitete Vorlage zur Harmonisierung der Energiegesetze. Die MuKEn aus dem Jahr 2014 sehen Auflagen beim Ersatz fossiler Heizungen vor.
Wenn es nach den Energiedirektoren der Kantone geht, sollen zukünftig beim Ersatz von Öl- und Gasheizungen 10% des Wärmebedarfs aus erneuerbarer Energie stammen oder zusätzlich durch Wärmedämmung eingespart werden; je nach Resultat des GEAK-Ausweises. Die Vorgaben der MuKEn hätten bis spätestens 2020 in die jeweilige kantonale Energiegesetzgebung aufgenommen werden sollen. Abweichungen von diesem Zeitplan sind möglich (vgl. Karte).
Wenn ein Heizungsersatz ansteht, kann mit Kombinationslösungen oft eine finanziell interessante Lösung gefunden werden, mit welcher der Energieverbrauch mehr gesenkt werden kann als mit einem Wechsel des Energieträgers. So bleibt die Ölheizungauch mit den MuKEn eine attraktive Option.