Sprache auswählen

Biotreibstoffe

 

Die Schweizer Gesetzgebung gibt vor, dass die Herstellung von Biotreibstoffen soziale und umweltbezogene Anforderungen einzuhalten hat. Die in der Schweiz vermarkteten Biotreibstoffe befinden sich nicht in Konkurrenz zu Nahrungs- und Futtermitteln. Dies führt nicht zuletzt dazu, dass die Biotreibstoffe teurer sind als die fossilen Treibstoffe.

Seit dem 1. Juli 2008 sind Biotreibstoffe von der Mineralölsteuer befreit, sofern ökologische und soziale Mindestanforderungen erfüllt werden. Sowohl inländische Hersteller als auch Importeure müssen nachweisen, dass ihre Treibstoffe eine positive ökologische Gesamtbilanz und sozial annehmbare Produktionsbedingungen aufweisen.

Beispielsweise müssen die Biotreibstoffe vom Anbau der Rohstoffe bis zu ihrem Verbrauch mindestens 40 Prozent weniger Treibhausgasemissionen erzeugen als fossiles Benzin. Am Anbauort und am Herstellungsort müssen auch mindestens die Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) eingehalten werden.

Die Schweizer Gesetzgebung ist weltweit eine der strengsten. Sie gewährleistet, dass jegliche Konkurrenz mit Nahrungs- und Futtermitteln vermieden wird. Die Mineralölsteuerverordnung benennt sämtliche Biotreibstoffe, die von einer Steuererleichterung profitieren können. De facto bewilligt die Oberzolldirektion die Steuererleichterung auf Biotreibstoffe nur dann, wenn diese auf Abfällen und Reststoffen basieren.

Die Steuererleichterung bildet eine Grundvoraussetzung dafür, dass die Biotreibstoffe am Markt bestehen können. Denn Biotreibstoffe sind derzeit deutlich teurer als die fossilen Treibstoffe. Zum Durchbruch verholfen haben den Biotreibstoffen allerdings nebst der Steuererleichterung erst die Förderbeiträge durch die Stiftung Klimaschutz- und CO2-Kompensation KliK.

 

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.