Zurzeit beschäftigen im Bereich der Gesetzgebung für Ölheizungen vor allem die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn). Daneben beeinflussen die Luftreinhalte-Verordnung (LRV) und das CO2-Gesetz (CO2-Abgabe) den Einsatz der Ölheizung.
Im Ölheizungssektor gewinnen die kantonalen Energiegesetzgebungen immer mehr Bedeutung. Zur Gesetzgebung in diesem Bereich gehört auch die Luftreinhalte-Verordnung, welche unter anderem die Abgasgrenzwerte für die regelmässige Überwachung der Ölheizungen (Feuerungskontrolle) regelt. Und schliesslich wird im CO2-Gesetz unter anderem die CO2-Abgabe auf Heizöl definiert.
Ein aktuelles Thema in der Gesetzgebung sind die erneuerbaren flüssigen Brennstoffe (Bioheizöl). Diese haben bereits zum Teil Einzug in der Luftreinhalte-Verordnung gehalten. Seit 1. Juni 2018 sind Pflanzenmethylester (FAME) und naturbelassenes Pflanzenöl dem «Heizöl extraleicht Öko» in der Luftreinhalteverordnung gleichgestellt. So wie Bioheizöl Eingang in die Luftreinhalteverordnung gefunden hat, arbeitet die Branche auch daran, dass erneuerbare flüssige Brennstoffe (Bioheizöl) in den kantonalen Energiegesetzen (MuKEn) und der CO2-Gesetzgebung aufgenommen werden. Dies als ein wichtiger Beitrag zu den CO2-Reduktionszielen.