Bei den «Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich» (MuKEn) handelt es sich um eine von den Kantonen gemeinsam erarbeitete Vorlage für die Energiegesetzgebungen. Diese sehen neue Auflagen beim Ersatz fossiler Heizungen vor.
Wenn es nach den Energiedirektoren der Kantone geht, soll der Ersatz von Öl- und Gasheizungen mit zusätzlichen Vorschriften erschwert werden – dies ist das Ziel der kantonalen Mustervorschriften «MuKEn». Diese wurden in den letzten Jahren nach und nach in fast allen Kantonen in deren jeweilige Energiegesetze übernommen. Heute gelten in allen Kantonen unterschiedliche Vorschriften beim Heizungsersatz.
In den meisten Kantonen ist es auch heute noch möglich, eine neue Ölheizung zu installieren – je nach Zustand des Gebäudes mit mehr oder weniger Aufwand und Kostenfolgen. Lassen Sie sich von unseren Experten beraten, welche Regeln in Ihrem Kanton herrschen.
Weitere Informationen
Publikation MuKEn-Leitfaden 2020
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