Die Luftreinhalteverordnung (LRV) sieht vor, dass die Feuerungsanlagen im Zweijahres-Rhythmus auf das Einhalten der Abgas-Grenzwerte kontrolliert werden.
Viele Hauseigentümer meinen, sie müssten ihre bestehende Ölheizung ersetzen, wenn bei der Feuerungskontrolle zu hohe Abgaswerte gemessen werden. Oft gibt es aber noch andere Massnahmen, mit denen die von der LRV geforderten Werte wieder erreicht werden können. Dies sind zum Beispiel folgende Möglichkeiten:
- Brenner neu einstellen
- Brenner ersetzten
Mit diesen Massnahmen können Ölheizungsbesitzer die bestehende Ölheizung oft wieder in Schuss bringen, so dass sie ihre Aufgabe für mehrere Jahre zuverlässig und kostengünstig weiter erfüllt.
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