Die Luftreinhalte-Verordnung (LRV) umschreibt die technischen Anforderungen an den Bau von Feuerungsanlagen (Brenner/Heizkessel) und stellt lufthygienische Anforderungen an den Betrieb.
Die Anforderungen, wie sie in der LRV beschrieben sind, sind grundsätzlich für alle Kantone verbindlich. Nur in sog. Massnahmenplangebieten (Gebiete mit hoher Luftbelastung durch Emissionen von Fahrzeugen und Feuerungsanlagen) können die Kantone die LRV-Anforderungen verschärfen.
Neuanlagen werden bei der Inbetriebnahme auf die Einhaltung der Grenzwerte überprüft. Danach werden die Anlagen alle zwei Jahre auf die Einhaltung der Grenzwerte kontrolliert.
Die Überwachung ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich geregelt. Je nach Vollzugsmodell führen die Organe der Feuerungskontrolle, die Kaminfeger oder das Servicepersonal von Feuerungsfachfirmen die Kontrollen durch. Die Anlagenprüfung darf nur von Fachpersonen gemacht werden, welche eine Fachprüfung erfolgreich abgeschlossen haben.
Viele Hauseigentümer meinen, sie müssten ihre bestehende Ölheizung ersetzen, wenn bei der Feuerungskontrolle zu hohe Abgaswerte gemessen werden. Oft gibt es aber noch andere Massnahmen, mit denen die von der LRV geforderten Werte wieder erreicht werden können. Dies sind zum Beispiel folgende Möglichkeiten:
- Brenner neu einstellen
- Brenner ersetzten
Mit diesen Massnahmen können Ölheizungsbesitzer die bestehende Ölheizung oft wieder in Schuss bringen, so dass sie ihre Aufgabe für mehrere Jahre zuverlässig und kostengünstig weiter erfüllt.
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