Sprache auswählen

MuKEn

Bei den «Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich» (MuKEn) handelt es sich um eine von den Kantonen gemeinsam erarbeitete Vorlage für die Energiegesetzgebungen. Diese sehen neue Auflagen beim Ersatz fossiler Heizungen vor.

Wenn es nach den Energiedirektoren der Kantone geht, sollen zukünftig beim Ersatz von Öl- und Gasheizungen 10% des Wärmebedarfs aus erneuerbarer Energie stammen oder zusätzlich durch Wärmedämmung eingespart werden; je nach Resultat des GEAK-Ausweises. Die Vorgaben der MuKEn (Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich) hätten bis spätestens 2020 in die jeweilige kantonale Energiegesetzgebung aufgenommen werden sollen. Abweichungen von diesem Zeitplan sind möglich (vgl. MuKEn-Karte).

Weitere Informationen

pdf Publikation MuKEn-Leitfaden 2020

 

Die Einführung der MuKEn wurde allerdings nicht in allen Kantonen bis 2020 umgesetzt. Eine Übersicht über den aktuellen Stand zeigt die untenstehende interaktive Schweizer Karte.

 

 

 

Trotz der allfällig erschwerten Auflagen lohnt sich bei ölbeheizten Gebäuden der Umstieg auf einen anderen Energieträger finanziell oft nicht. Die neuen MuKEn werden den Heizungsersatz (Öl- und Gasheizungen) je nach Resultat des GEAK-Ausweises verteuern. Es ist anzunehmen, dass dadurch die Modernisierung hinausgezögert wird oder lediglich einzelne Elemente (Brenner, Steuerung, etc.) ausgewechselt werden.

Wenn ein Heizungsersatz bevorsteht, kann mit Kombinationslösungen oft eine finanziell interessante Lösung gefunden und dazu der Energieverbrauch mehr gesenkt werden als mit einem Wechsel des Energieträgers. So bleiben Öllösungen weiterhin attraktiv.

Der MuKEn-Leitfaden zeigt auf, wie die Vorschriften der MuKEn mit Standardlösungen eingehalten werden.

Weitere Bestrebungen der Branche gehen dahin, dass erneuerbare flüssige Brennstoffe (Bioheizöl) als Teil der Lösung zur Reduktion des CO2-Ausstosses in der Energiegesetzgebung anerkannt werden.



Beratungsstellen