Die vom Ständerat beschlossenen Massnahmen im Rahmen des CO2-Gesetzes zur Umsetzung der Pariser Klimaziele gehen derart weit, dass gravierende Folgen für die gesamte Schweizer Volkswirtschaft zu befürchten sind.
Die Beschlüsse bedürfen deswegen einer kritischen Analyse – auch weil der Ständerat wichtige Detailfragen ungeklärt dem Nationalrat übergibt.
Im Vorfeld der eidgenössischen Wahlen vom kommenden 20. Oktober hat der Ständerat am 23. September das CO2-Gesetz massiv verschärft. Dieses sieht im Wesentlichen vor, dass der Ersatz von Ölheizungen in älteren Gebäuden ab 2023 verunmöglicht wird. Dies nicht etwa aufgrund eines Verbots, sondern über den Weg des Grenzwerts für den CO2-Ausstoss von Gebäuden. Dieser soll gemäss dem Willen der kleinen Kammer bei maximal 20 kg CO2 pro Quadratmeter zu liegen kommen. Heute erfüllen lediglich rund 20 Prozent der Gebäude in der Schweiz diese Vorgabe. Für die überwiegende Mehrheit der Schweizer Gebäude ist damit ab 2023 ein Austausch der Ölheizung gleichbedeutend mit dem Umstieg auf nichtfossile Alternativen mit unklaren Kostenfolgen im Einzelfall und/oder einer ebenfalls kostenintensiven Sanierung der Gebäudehülle. In beiden Fällen werden Mittelstand und KMU die Hauptkosten zu tragen haben. Wie die entsprechenden Mehrbelastungen aufgefangen werden sollen, lässt der Ständerat offen. Auch in Bezug auf die konkrete Umsetzung hat die kleine Kammer keine Antworten geliefert. Wie sollen Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer die Mehrbelastung tragen? Welche Möglichkeiten stehen der Mieterschaft zur Verfügung, wenn die Mietpreise aufgrund der neuen CO2-Gesetzgebung in die Höhe schnellen?
Auch der vom Ständerat beschlossene Aufschlag auf den Benzinpreis von bis zu 12 Rappen pro Liter, oder die vorgesehene Flugticketabgabe von bis zu 120 Franken bedürfen einer kritischen Analyse, denn es ist offen, ob sich die entsprechenden Abgaben auf Flugtickets tatsächlich auf den Preis auswirken oder nicht im Endeffekt nur die Produktionskosten der Anbieter in die Höhe treiben. Dies verbunden mit allen Risiken, die eine Erhöhung der Produktionskosten mit sich bringt – bis hin zum Ruin kleinerer Fluggesellschaften. Und nachdem die kleine Kammer aufgrund eines Vorstosses von Ständerat Thomas Minder auch touristische Rundflüge mit einer generellen Abgabe von 500 Franken belasten will, stellt sich die Frage, ob dies den Anfang vom Ende der privaten Fliegerei markiert.
Unklarheiten bestehen überdies in Bezug auf die Tatsache, dass Treibstoffimporteure verpflichtet werden sollen, 90 Prozent der CO2-Emissionen zu kompensieren. Welche volkswirtschaftlichen Kosten die entsprechenden Preiserhöhungen von 10 Rappen pro Liter bis 2024 – bzw. 12 Rappen pro Liter ab dem Jahr 2025 – verursachen, scheint den Ständerat nicht gross beschäftigt zu haben. Im Dunkeln bleibt auch, ob es sich bei dieser «Deckelung» um eine dereinst konstante Grösse handeln wird, bzw. welches die Folgen und Folgekosten sind, sollte die Kompensation höher als die heute vorgesehenen 12 Rappen ausfallen.
«Die Beantwortung der wirklich schwierigen Fragen überlässt der Ständerat kurz vor den Wahlen leider dem Nationalrat», stellt Roland Bilang, Geschäftsführer von Avenergy Schweiz, fest. Dies sei für die früher als «Chambre de Réflexion» bekannte kleine Kammer nicht eben ein Leistungsausweis. Avenergy Suisse werde die Diskussion im Nationalrat «genau beobachten» und erwarte, dass die grosse Kammer – nachdem die eidgenössischen Wahlen vom Herbst erfolgt sind – «die offenen Fragen beantworten, bzw. die entsprechenden Korrekturen vornehmen wird», so Bilang. Zudem erhofft sich Avenergy Suisse, dass der Nationalrat die wenigen positiven Beschlüsse des Ständerats übernehmen und insbesondere ebenfalls auf eine zusätzliche CO2-Abgabe auf Treibstoffe verzichten wird. «Entscheidend sind nun zwei Punkte: Planungssicherheit für die Wirtschaft und Versorgungssicherheit für die Schweiz», sagt Roland Bilang.