Zürich, 31. Oktober 2018 - Die Umweltkommission des Nationalrates (UREK-N) hat entschieden, die CO2-Inlandkompensation im Verkehr zu erhöhen. Die UREK-N verpasst die Chance, ein erreichbares und realitätsnahes Ziel für den Klimaschutz im Verkehr zu setzen. Den Unterschied werden die Konsumenten und die Wirtschaft über den Benzinpreis bezahlen.
Die Beratung des CO2-Gesetzes durch die UREK-N ist nun abgeschossen. Die UREK-N hat die Chance verpasst, den Entwurf des Bundesrats im Sinne einer für den Klimaschutz wirksamen Vorlage zu korrigieren.
Der Klimawandel erfordert eine effiziente Klimapolitik. «Damit die Massnahmen akzeptiert und schliesslich umgesetzt werden, muss der Klimaschutz auch konsumentenfreundlich gestaltet werden», betont Roland Bilang, Geschäftsführer der Erdöl-Vereinigung.
Die heute von der UREK-N beschlossenen Massnahmen führen zu einer unverhältnismässigen Verteuerung der Treibstoffe in der Schweiz. Ohne massentaugliche Alternativen zu den herkömmlichen Treibstoffen wird diese Verteuerung nur den Tanktourismus ins benachbarte Ausland fördern. Der Entscheid nützt dem Klima global gesehen nichts und belastet stattdessen die Staatskasse zusätzlich.
Verteuerung des Benzins
Die UREK-N hat entschieden, einen Deckel weiterzuführen, um den Preisaufschlag aufgrund der Kompensationsmassnahmen zu begrenzen. Dieser Deckel soll bei 8 Rappen pro Liter Benzin liegen. Allerdings geht die Rechnung der Kommission nicht auf: «Das Parlament soll nun aufzeigen, wie die Kosten im Griff behalten werden können. Mit dem heutigen Entwurf ist ein Deckel von 8 Rappen wohl kaum einzuhalten», hält Roland Bilang fest.
Die Erdöl-Vereinigung geht davon aus, dass der Preisaufschlag bereits 2020 10 Rappen pro Liter betragen könnte und bis 2030 auf 15 Rappen und mehr pro Liter Treibstoff ansteigen könnte.
CO2-Abgabe schwächt die Wirtschaft
Die UREK-N hat der Erhöhung der Abgabe auf Brennstoffe von 96 auf 210 Franken pro Tonne CO2 zugestimmt. Kürzlich bestätigte die OECD, dass die Schweizer CO2-Besteuerung bereits heute – ohne zusätzliche Erhöhung – im internationalen Vergleich zu den Spitzenreitern gehört. Jegliche weitere Erhöhung der Abgabe würde die Schweizer Unternehmen empfindlich treffen und sie gegenüber der ausländischen Konkurrenz weiter schwächen.
Ausserdem trägt die CO2-Abgabe ein höchst unsoziales Element in sich, dies aus zwei Gründen: Einerseits müssen Hauseigentümer, die sich für eine Öl- oder Gasheizung entschieden haben, die durch die Abgabe künstlich verteuerten Preise für ihren Brennstoff bezahlen, ob sie wollen, oder nicht. Eine lenkende Wirkung tritt, wenn überhaupt erst ein, wenn die Heizung abgeschrieben ist und ersetzt werden muss – was oftmals erst nach Jahrzehnten der Fall ist.
Und andererseits wird die CO2-Abgabe in Mehrfamilienhäusern in aller Regel über die Nebenkostenabrechnung an die Mieterschaft überwälzt. Diese muss mit den höheren Heizkosten leben, hat aber bei der Wahl des Heizsystems keinerlei Mitspracherecht. Wird die CO2-Abgabe wie geplant auf 210 Franken pro Tonne erhöht, so müsste eine vierköpfige Familie in einer Mietwohnung mehrere hundert Franken pro Jahr mehr für ihre Heizung bezahlen.
Kontakt:
Roland Bilang, Geschäftsführer, Erdöl-Vereinigung, +41 79 371 0444,
David Suchet, Leiter Kommunikation, Erdöl-Vereinigung, +41 79 902 31 08,