Ab 1. Februar 2018 gilt in der Schweiz ein Gesamtarbeitsvertrag für Tankstellenshops. Die Branche freuts.
«Was lange währt, wird endlich gut» müssen sich die Vertreter des Verbands der Tankstellenshopbetreiber der Schweiz VTSS, des KV Schweiz und der Gewerkschaften Unia und Syna gesagt haben, als der Bundesrat Ende 2017 den Gesamtarbeitsvertrag Tankstellenshops allgemeinverbindlich erklärt hat: Nach dem Abschluss der Verhandlungen im November 2015 mussten die Vertragsparteien über zwei Jahre auf das Inkrafttreten des GAV warten, welchen sie zuvor in zähen Verhandlungen bis ins kleinste Detail ausgearbeitet hatten.
Der GAV bringt einheitliche Mindestarbeitsbedingungen für alle Tankstellenshops in der Schweiz. Die Branche erhofft sich davon neben einem Imagegewinn auch gleich lange Spiesse für alle Marktteilnehmer: zukünftig wird es nicht mehr möglich sein, dass sich einzelne Shopbetreiber mit Dumpinglöhnen unfaire Marktvorteile erheischen und diejenigen Shops, die ihren Mitarbeitern faire Arbeitsbedingungen bieten, damit konkurrenzieren.
Der GAV gilt ab 1. Februar 2018 für alle Tankstellenshops in der Schweiz. Ausgenommen sind der Kanton Luzern und, was die Mindestlöhne angeht, das Tessin.