Klimaschutzprojekte im Ausland sind ein Schlüssel für die Erreichung der Schweizer Klimaziele.
Um die ambitiösen globalen Klimaschutzziele zu erreichen, müssen Massnahmen mit rascher Wirkung umgesetzt werden. Anstatt den Energieverbrauch in der Schweiz zu verteuern und damit die CO2-Leakage zu erhöhen, sollten vielmehr im Ausland kostengünstige CO2-Einsparungen erwirkt werden.
Interessenvertreter im links-grünen Lager wollen Klimaschutzmassnahmen wohl nicht ohne protektionistischen Hintergedanken im Inland forcieren. «Nur so erreichen wir, dass das beim Klimaschutz aufgewendete Geld hier in der Schweiz bleibt», schreiben die Initianten einer entsprechenden Online-Petition.
Die Kopplung von volkswirtschaftlichen Plänen mit Klimaschutzmassnahmen ist allerdings dem Klimaschutz abträglich, weil das Potenzial für weitere CO2-Einsparungen in der Schweiz praktisch ausgeschöpft ist. Das heisst: Massnahmen in der Schweiz sind teuer und helfen dem Klima praktisch nichts.
Gleiche Wirkung aufs Klima
CO2-Einsparungen im Inland kosten heute 100 bis 300 Franken pro Tonne CO2, Tendenz steigend. Im Ausland betragen diese lediglich 5 bis 35 Franken. Mit Massnahmen im Ausland kann mit dem gleichen Geld also bis zu 60 Mal mehr Klimaschutz erzielt werden.
Im Gegensatz zum globalen ist der CO2-Austoss in der Schweiz seit 1990 gesunken. Trotzdem nimmt der Gesamtausstoss aufgrund des Schweizer Konsums zu. Das heisst, dass der CO2-Ausstoss für die Produktion der in der Schweiz verbrauchten Güter immer mehr ins Ausland verlagert wird.
Diese Fakten sprechen für einen flexiblen Mechanismus, der Kompensationsmassnahmen sowohl in der Schweiz als auch im Ausland ermöglicht. Für den Klimaschutz spielt der Ort der Einsparung keine Rolle. Der Klimawandel ist eine globale Herausforderung, die auf dieser Ebene angegangen werden soll. Den entsprechenden Rahmen bietet das Pariser Klimaabkommen.
Im Einklang mit dem Pariser Abkommen
Gemäss Pariser Abkommen können Emissionsreduktionen zwischen Staaten gehandelt und an die Reduktionsziele angerechnet werden. Es schafft aber eine neue Ausgangslage, da nun alle Länder verpflichtet sind, die Treibhausgasemissionen zu reduzieren.
«Wenn ein Land Emissionsverminderungen verkauft, können diese bei der Erreichung seiner eigenen Verminderungsziele nicht angerechnet werden. Die verkauften Verminderungen müssen korrekt gemessen und nicht doppelt angerechnet werden», erklärt das Bundesamt für Umwelt (Bafu) gegenüber Petrosphäre.
In dieser Hinsicht arbeitet derzeit die internationale Gemeinschaft an Umsetzungsregeln. Diese sollen im Dezember 2018 bei der nächsten Konferenz zum Klimawandel in Katowice verabschiedet werden.
«Die neuen Ansätze müssen Umweltintegrität und Transparenz gewährleisten, Doppelzählungen vermeiden und einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung leisten», heisst es beim Bafu.
Es obliegt der Privatwirtschaft, in diesem Rahmen die effizientesten Projekte zu identifizieren und umzusetzen.
Wertvolle Erfahrungen
Die Schweiz hat bereits erfolgreich Kompensationsprojekte im Ausland durchgeführt. Die Stiftung Klimarappen hat diese umgesetzt und dabei wichtige Erfahrungen gesammelt für die nun folgende Phase. Die Stiftung wurde aufgrund einer freiwilligen Initiative der Erdölbranche ins Leben gerufen. Dank dem Klimarappen konnte die Schweiz ihre Reduktionsziele für den Zeitraum 2008-2012 erreichen.
Zwischen 2008 und 2012 hatte die Stiftung 16 Millionen Tonnen CO2-Einsparungen im Ausland finanziert. Dabei kostete eine Tonne CO2 rund 15 Franken.
In der Periode 2013 bis 2020 können über den Klimarappen voraussichtlich mehr als 20 Millionen Tonnen CO2-Einsparungen finanziert werden. Dafür hat die Stiftung beispielsweise in folgende Projekte investiert:
- Verkauf von Biogasanlagen aus rezykliertem Plastik an ländliche Haushalte in Kenia
- Nutzung von nachhaltig produziertem Bioethanol in Madagaskar
- Vergünstigung vom Anschluss ans Stromnetz in Senegal
Die Anrechenbarkeit solcher Massnahmen erfolgt nach international anerkannten Mechanismen. Die Schweiz hat darüber hinaus zusätzliche Anforderungen gestellt. Marco Berg, Geschäftsführer der Stiftung Klimaschutz und CO₂-Kompensation KliK, betont: «Die Abläufe für die Anrechnung sind in der Schweiz und im Ausland praktisch identisch.»
Noch ist nicht sicher, ob die Schweiz die Verminderungsziele für den Zeitraum 2013-2020 erreichen wird. Es zeichnet sich aber ab, dass diese ohne Anrechnung von Auslandreduktionen deutlich verfehlt würden. Auslandmassnahmen sollten daher ohne Einschränkungen umgesetzt werden können. In diesem Punkt wird das Parlament bei der kommenden Beratung des CO2-Gesetzes noch gefordert sein.
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